VR-NachrangKapital

Mit unserem VR-NachrangKapital sichern Sie sich einen garantierten Zins zu einer festen Laufzeit, ohne Kursrisiko.

Was versteht man unter einer nachrangigen Einlage?

VR-NachrangKapital ist eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Die Rückzahlung der Einlage erfolgt automatisch ohne Kündigung am Ende der Laufzeit. Für die gesamte Laufzeit garantieren wir Ihnen eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird.  

Auf einen Blick:

Zinssatz 3,50 % p.a. 3,00 % p.a.
Zinsgutschrift Auszahlung jährlich zum 31.12.
Laufzeit 84 Monate
60 Monate
Mindestanlagebetrag
25.000 Euro
Kosten Kostenfreie Kontoführung; Entgelte für Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt.
Besteuerung Die Zinszahlungen unterliegen im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Es besteht die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Bei Fragen zu individuellen steuerlichen Auswirkungen sollte ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden.
Szenariobetrachtung Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarkts weist das eingezahlte Kapital durch die Zinsen stets eine positive Entwicklung auf.
Verfügbarkeit Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit - ohne Kündigung - verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.
Stand: 06.03.2023

Entwicklung anhand Beispielrechnung für eine Laufzeit von 7 Jahren

Jahr
Kapital in Euro Jahresbeginn
Zinsen in Euro Zinsen gesamt in Euro
1
25.000,00
875,00 875,00
2
25.000,00
875,00 1.750,00
3
25.000,00
875,00 2.625,00
4
25.000,00
875,00 3.500,00
5
25.000,00
875,00 4.375,00
6
25.000,00
875,00 5.250,00
7 25.000,00
875,00 6.125,00
Gesamtsummen
25.000,00
6.125,00 6.125,00

Gibt es Risiken?

Bonitätsrisiko- und Nachrangrisiko Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig.
Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Institutsschutz/
Einlagensicherung
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.

Kursrisiko/

Zinsänderungsrisiko

VR-NachrangKapital weist kein Kursrisiko auf. Die Verzinsung ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden
Marktzinsen.
Fremdwährungsrisiko VR-NachrangKapital weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.

Sie sind interessiert?

Dann vereinbaren Sie gern telefonisch oder online einen Termin für ein Beratungsgespräch in Ihrer Filiale vor Ort

Unsere Anlageexperten beraten Sie umfassend zu dem Thema der nachrangigen Einlage.

Sollten Sie sich für VR-NachrangKapital entscheiden, erfolgt der Vertragsabschluss und Ihr Kapital wächst mit garantierten Zinsen.