Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, und im Haupterwerb tätige Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche. Die Überbrückungshilfe wird als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt.
- Die Überbrückungshilfe IV (einschließlich der Neustarthilfe) umfasst nach der derzeitigen Regelung den Förderzeitraum Januar bis Juni 2022. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 15. Juni 2022. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern. Ab sofort können Anträge für die Überbrückungshilfe nur hier online gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer berechtigt sind, Anträge zu stellen. Hierfür ist vor der Antragsstellung eine einmalige Registrierung im System notwendig. Die Steuerberater-Kammern München und Nürnberg helfen Ihnen gerne einen Steuerberater mit freien Kapazitäten in Ihrer Nähe zu finden. Bei entsprechender Antragsberechtigung, werden die Kosten für die Antragsstellung anteilig durch die Überbrückungshilfe erstattet.
Alle Infos unter: https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/