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Ein Mann arbeitet glücklich in seinem Garten

Festgeld

Mit einer Festgeldanlage bei Ihrer VR Bank Oberfranken Mitte eG gehen Sie auf Nummer sicher. So einfach geht's: Sie legen eine bestimmte Summe für einen vereinbarten Zeitraum an. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz.

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    Planbar

    Die Laufzeit wird fest vereinbart.

    Verlässlich

    Der Zinssatz bleibt während der Laufzeit gleich.

    Sicher

    Es gibt es kein Risiko durch Kursschwankungen.

    Produktdetails

    Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage und wählen eine Laufzeit, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Für diese Zeitspanne ist dann Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Je länger Sie die Summe anlegen, desto höher ist der Zinssatz. Am Ende der Laufzeit können Sie wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

    Konditionen für das Festgeld Ihrer VR Bank Oberfranken Mitte eG

    • Währung: Euro 
    • Mindestanalgebetrag: 1.000,00 Euro
    • Höchstanlagebetrag: 1.000.000,00 Euro
    • Anlagedauer: 180 Tage*, 1 Jahr**, 2 Jahre**, 3 Jahre**, 4 Jahre**, 5 Jahre**
    • Automatische Vertragsverlängerung: bei Laufzeit von 180 Tagen möglich
    • Zinsbindungsart: Festzins  

    *Zinszahlung bei Fälligkeit, bei Fälligkeit in Folgejahr: 30.12. und Restzinsen bei Fälligkeit;

    **Zinszahlung jährlich zum 30.12., Restzinsen bei Fälligkeit

    Laufzeitab 1.000 Euroab 25.000 Euroab 100.000 Euro 
    180 Tage
     
    1,000% p.a.1,000% p.a.
    1 Jahr1,250% p.a.
     
    1,250% p.a.
    2 Jahre1,150% p.a.
     
    1,150% p.a.
    3 Jahre1,250% p.a.
     
    1,250% p.a.
    4 Jahre1,350% p.a.
     
    1,350% p.a.
    5 Jahre1,450% p.a.
     
    1,450% p.a.

    Stand: 30. Mai 2025

    Festgeldrechner

    So funktioniert's

    Wenn Sie für das OnlineBanking freigeschaltet sind, können Sie das Festgeldkonto direkt online eröffnen. Natürlich begrüßen wir Sie auch gerne bei uns vor Ort und nehmen Ihren Antrag persönlich auf.

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    Melden Sie sich hier mit Ihren OnlineBanking-Zugangsdaten an. So kommen Sie schnell und ohne viel Papierkram zum Abschluss.

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    Sie haben noch kein Konto bei uns?

    Um dieses Angebot und alle Vorteile nutzen zu können, brauchen Sie ein Konto bei uns. 

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    Die passende Geldanlage für Ihre Bedürfnisse

    Beim Festgeld entscheiden Sie sich für eine sehr sichere Anlage mit festem Zinssatz. Sie können nicht so lange auf Ihr Geld verzichten? Lassen Sie uns gemeinsam die Alternativen prüfen, damit wir die Geldanlage finden, die zu Ihren Wünschen passt.

    Geldmarktkonto

    • Geld zwischenparken
    • Flexibel verfügen
    • Kein Kursrisiko
    Mehr erfahren

    Investmentfonds

    • Sparziel errreichen
    • Kapital streuen
    • Flexibel bleiben
    Mehr erfahren

    FAQ zum FestGeld

    Kann ich das FestGeld vorzeitig kündigen?

    Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn Sie sich aber für ein FestGeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist leider ausgeschlossen.

    Wann erhalte ich Zinsen?

    Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes gutgeschrieben. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als FestGeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

    Was passiert mit der Festgeldanlage im Todesfall?

    Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das FestGeldkonto auf die erbberechtigten Personen überschrieben.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer